Mitgliedschaft

Wenn Sie als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder als Mitglied einer anderen sozialen Berufsgruppe im Versorgungssystem für Menschen mit Epilepsie tätig sind oder sich in der Epilepsie-Selbsthilfe engagieren, können Sie Mitglied bei uns werden. Sie haben dann die Möglichkeit, an unserem fachlichen Austausch teilzunehmen, sich epilepsiespezifisch weiterzubilden und sich an einer weiterer Professionalisierung der Sozialarbeit bei Epilepsie zu beteiligen.

Ordentliche Mitglieder können nur natürliche Personen aus den genannten Bereichen sein, eine ordentliche Mitgliedschaft von Institutionen ist derzeit nicht möglich. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt derzeit 30 Euro jährlich.

Wenn Sie nicht bei uns mitarbeiten, unsere Arbeit jedoch unterstützen möchten, können Sie auch als Fördermitglied dem Verein beitreten. Fördermitglieder können sowohl natürliche als auch juristische Personen werden; sie können an den Mitgliederversammlungen teilnehmen, haben dort aber kein Stimmrecht. Der Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt derzeit mindestens 100 Euro jährlich, freiwillige höhere Beiträge sind möglich.

Wenn Sie unserem Verein beitreten möchten, laden Sie bitte die beiliegende Beitrittserklärung herunter und schicken Sie sie uns ausgefüllt und unterschrieben per Post oder Fax an die angegebene angegebene Adresse zu.

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